Signallicht und Warnsysteme
Erklärtes Ziel: Gesehen werden!
Ob Blaulicht, Gelblicht oder spezielle Warnsysteme: Für viele Einsatz- und Sonderfahrzeuge ist eine zuverlässige Signalanlage nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen den fachgerechten Blaulichtumbau und die Nachrüstung von Gelblichtanlagen – von der einfachen Rundumleuchte bis zur individuellen Balkenanlage.
Gelblicht
Follow Me Fahrzeuge am Flughafen
Wer kennt sie nicht? Die Gelb-Schwarz gekachelten Fahrzeuge, die Flugzeuge auf dem Vor- und Rollfeld begleiten und die Richtung vorgeben.
Für einen sicheren und reibungslosten Ablauf ist eine Lichtsignalanlage von großer Bedeutung – insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen und Dunkelheit. Die Warnsysteme sind konform mit ICAO.
Straßenmeisterei, Autobahnmeisterei und kommunale Fahrzeuge
Straßenschilder müssen aufgestellt oder entfernt werden, die Straßenreinigung muss durch die Fußgängerzone fahren, Landschaftsgärtner befahren die Gehwege des städtischen Friedhofes oder Stadtparks: Eine einfache gelb/orange Rundumleuchte dient der Sicherheit der Fahrer:innen und der beteiligten Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen. Denn dank der Signalleuchte ist das (parkende) Fahrzeug bereits von Weitem gut erkennbar. Wir rüsten die passende Gelblichtanlage individuell an Ihrem Fahrzeug nach.
Blaulicht
Einsatzfahrzeuge wie Katastrophenschutz, KTW oder Zivilfahrzeuge der Polizei und Kriminalpolizei
Jetzt muss es schnell gehen. Der Einsatzbefehl kommt oder es ist Gefahr im Verzug. Nur wenige Fahrzeuge in Deutschland haben die Berechtigung, ein blaues Signallicht auf dem Dach zu installieren und zu nutzen. Für alle, die dürfen, übernehmen wir den kompletten Blaulichtumbau: Neben Balkenanlagen installieren wir gerne auch Rundleuchten und gerichtete Kennleuchten.
Fragen und Antworten
Wer darf ein Blaulicht am Fahrzeug führen?
Ein Blaulicht dürfen nach § 52 Abs. 3 StVZO nur bestimmte Fahrzeuge führen, etwa von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Häufig ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von der zuständigen Behörde erforderlich. Wir übernehmen den fachgerechten Blaulichtumbau Ihres Fahrzeugs, die behördliche Genehmigung müssen Sie als Halter selbst einholen.
Wer darf ein gelbes Blinklicht (Rundumleuchte) nutzen?
Ein gelbes Blinklicht ist deutlich breiter zugänglich als Blaulicht: Nach § 52 StVZO dürfen es zum Beispiel Baufahrzeuge, Kehr- und Müllfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Straßen- und Autobahnmeisterei nutzen, meist ohne gesonderte Einzelgenehmigung. Wir rüsten Ihr Fahrzeug mit der passenden Gelblichtanlage nach, von der einfachen Rundumleuchte bis zur Lichtsignalanlage für den Flughafeneinsatz.
Was ist der Unterschied zwischen Balkenanlage und Rundumleuchte?
Eine Balkenanlage bietet mehr Lichtleistung und eine bessere Rundumsicht und eignet sich für Einsatzfahrzeuge mit hoher Dringlichkeit. Rundleuchten und gerichtete Kennleuchten sind kompakter und reichen für Fahrzeuge mit punktueller Warnfunktion, etwa im Flughafen-Vorfeld oder bei kommunalen Fahrzeugen. Welche Lösung zu Ihrem Einsatzzweck passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.